Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Die Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) bewertet, ob ein geplantes Vorhaben mit den artenschutzrechtlichen Verboten nach § 44 BNatSchG vereinbar ist. Im Rahmen der saP wird rechtlich geprüft, ob besonders oder streng geschützte Arten durch das Vorhaben gefährdet, gestört oder in ihren Fortpflanzungs- und Ruhestätten beeinträchtigt werden könnten.
Diese juristische Bewertung basiert stets auf ökologisch fundierten Grundlagendaten, die zuvor im Artenschutzfachbeitrag (AFB) erhoben wurden. Während der AFB die fachliche Datengrundlage liefert, stellt die saP die verbindliche artenschutzrechtliche Bewertung dar.
Durch die enge Verknüpfung von AFB und saP entsteht ein vollständiges Bild über die ökologische Situation und die rechtliche Zulässigkeit eines Projekts. Weitere Informationen zur fachlichen Datengrundlage finden Sie auf unserer Seite zum Artenschutzfachbeitrag (AFB).