Artenschutzfachbeitrag (AFB)


Der Artenschutzfachbeitrag (AFB) bildet die ökologisch-fachliche Grundlage für eine fundierte artenschutzrechtliche Bewertung. Er umfasst die Erfassung relevanter Arten, die Beschreibung ihrer Lebensräume und die Analyse möglicher Auswirkungen eines Vorhabens auf diese ökologischen Funktionen.

Im AFB werden Artvorkommen, Habitatstrukturen und ökologische Zusammenhänge biologisch und naturschutzfachlich bewertet. Diese Informationen schaffen eine belastbare Datengrundlage für weitere Schritte im Artenschutz.

Da aus den Ergebnissen des AFB meist die rechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG abgeleitet wird, dient der Artenschutzfachbeitrag häufig als Basis für die Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP). Auf unserer Seite zur saP erklären wir, wie aus den fachlichen Daten des AFB die rechtliche Bewertung entsteht.

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