FAQs - häufig gestellte Fragen
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Ein Artenschutzgutachter führt professionelle Kartierungen durch, um festzustellen, welche geschützten Tierarten & Pflanzenarten auf einem Grundstück vorkommen. Dabei bewertet er Lebensräume, identifiziert mögliche Konflikte mit geplanten Bauvorhaben und erstellt ein rechtssicheres Artenschutzgutachten. Dieses Gutachten enthält alle relevanten Daten, Empfehlungen und Schutzmaßnahmen, die für Genehmigungen im Bereich Naturschutz entscheidend sind. So können Projekte naturverträglich und gesetzeskonform umgesetzt werden.
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Ein Artenschutzgutachten wird erforderlich, wenn ein Bauprojekt, eine Rodung oder eine Flächenumgestaltung potenzielle Auswirkungen auf geschützte Arten haben könnte. Viele Behörden verlangen ein solches Gutachten im Rahmen der Genehmigungsplanung, um den gesetzlichen Artenschutz sicherzustellen. Besonders relevant ist dies bei Neubauten, Sanierungen alter Gebäude (z. B. wegen Fledermäusen) oder größeren Garten- und Landschaftsarbeiten. Ein frühzeitiges Gutachten spart Zeit, verhindert Verzögerungen und schafft Planungssicherheit.
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Die Dauer eines Artenschutzgutachtens hängt von der Größe des Areals, der Jahreszeit und den zu untersuchenden Artengruppen ab. Da viele Arten nur saisonal nachweisbar sind, kann eine vollständige Artenschutzprüfung mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. Einfache Gutachten sind häufig schneller abgeschlossen. Ein erfahrener Gutachter erstellt frühzeitig einen transparenten Zeitplan, damit das Bauvorhaben optimal vorbereitet und ohne unnötige Verzögerungen umgesetzt werden kann.
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Die Kosten für ein Artenschutzgutachten variieren je nach Flächengröße, Untersuchungsaufwand und Anzahl der notwendigen Kartierungen. Auch Faktoren wie die Geländestruktur oder spezielle Anforderungen – etwa Nachterfassungen für Fledermäuse oder Eulen – beeinflussen den Preis. Für kleinere Projekte liegen die Kosten oft im überschaubaren Bereich, während größere Bauvorhaben entsprechend umfangreichere Artenschutzuntersuchungen erfordern. Sie erhalten in der Regel ein individuelles, transparentes Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung.
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Werden geschützte Arten wie Fledermäuse, Vögel, Reptilien oder Amphibien nachgewiesen, sind entsprechende Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen zeitliche Anpassungen der Bauarbeiten, das Erhalten bestimmter Strukturen oder die Schaffung von Ersatzhabitaten. In besonderen Fällen können Umsiedlungen notwendig sein – jedoch nur mit behördlicher Genehmigung. Ein professionelles Artenschutzgutachten zeigt praktikable Lösungen auf, damit Ihr Vorhaben trotz Artenschutzanforderungen realisierbar bleibt.