Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP) & Artenschutzfachbeitrag (AFB) – Fachgerechte Artenschutzprüfung für Ihr Projekt
Sicher planen – Konflikte mit dem Naturschutz vermeiden
Bei vielen Bauvorhaben ist heute nicht nur die baurechtliche Genehmigung entscheidend – auch der Schutz besonders und streng geschützter Tierarten nach § 44 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) muss frühzeitig berücksichtigt werden. Der Artenschutzfachbeitrag (AFB) ist ein zentrales Gutachten, das in Genehmigungsverfahren oft gefordert wird.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Projekt rechtssicher und umweltverträglich umzusetzen.
Wann ist ein Artenschutzfachbeitrag erforderlich?
Ein Artenschutzfachbeitrag ist erforderlich, wenn:
das Vorhaben in einem Gebiet mit potenziell geschützten Arten liegt,
Lebensräume zerstört oder erheblich verändert werden könnten (z. B. Gebäudeabriss, Versiegelung von Flächen),
gesetzliche Prüfpflichten greifen (u. a. im Baugenehmigungsverfahren oder im Rahmen der Umweltprüfung nach BauGB).
Gerade bei Bestandsobjekten (z. B. Abriss alter Gebäude, Sanierungen, Dachausbau) sind häufig Gebäudebrüter (z. B. Mauersegler, Schwalben) oder Fledermäuse betroffen – hier ist eine fachliche Einschätzung zwingend notwendig.
Was beinhaltet der Artenschutzfachbeitrag?
Ein vollständiger AFB umfasst in der Regel:
Vorprüfung / Potenzialabschätzung – Einschätzung, ob artenschutzrechtlicher Prüfbedarf besteht.
Erfassung der Arten – je nach Bedarf durch Geländebegehungen, Kartierungen oder Datenauswertungen.
Artenschutzrechtliche Bewertung – Prüfung möglicher Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG.
Empfehlung von Maßnahmen – z. B. Vermeidungsmaßnahmen, Bauzeitenregelungen oder Ausgleichsmaßnahmen (z. B. Nistkästen, Ersatzlebensräume).
Dokumentation und Vorlage bei Behörden – rechtssichere Darstellung für die Genehmigungsbehörden.